Abolition Now !
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Das Thema Rassismus in den USA hat eine lange und traurige Tradition: die Ausrottung, Vertreibung und Unterdrückung der Ureinwohner, Sklaverei und Segregation IN DER VERGANGENHEIT und die willkürliche Anwendung der Todesstrafe gegen rassistische Minderheiten HEUTE. Ein kurzer Überblick über die Geschichte zeigt auf, wie sich rassische Ungleichbehandlung und Vorurteile durch Gesetze und Traditionen fortgepflanzt und bis heute im U.S.-amerikanischen Justizgebaren erhalten haben:
Bereits 1776 enthielt die amerikanische Verfassung in drei ihrer Vorkehrungen die Legitimation der Sklaverei, indem sie einen Sklaven zu einer 3/5-Person für den Fall der Zumessung eines Sitzes im Repräsentantenhaus erklärte. Vor dem Bürgerkrieg schrieb das Gesetz in Georgia unterschiedliche Strafmasse für bestimmte Verbrechen aufgrund der Rasse des Opfers oder Täters vor. Die Vergewaltigung einer weissen Frau durch einen Schwarzen war ein Kapitalverbrechen, dasselbe Verbrechen, begangen durch einen Weissen sah eine Bestrafung von 2 bis 20 Jahren Gefängnis vor. Für die Vergewaltigung einer schwarzen Frau verlangte das Gesetz lediglich eine Geldstrafe oder Gefängnis. Im frühen 20. Jahrhundert war die Todesstrafe in einigen Regionen eng mit der damals verbreiteten Lynchjustiz verknüpft. Besonders in den südlichen Staaten war das Lynchen eine häufige, aussergerichtliche Form der Hinrichtung (von Schwarzen). Zwischen 1880 und 1930 wurden 3.220 Schwarze gelyncht, hingegen nur 723 Weisse. Als diese Praxis unkontrollierbare, sozial nicht mehr vertretbare Ausmasse annahm, wurde das öffentliche Verlangen nach der raschen Hinrichtung von vermeintlichen Kriminellen durch das Garantieren gerichtlicher Todesurteile ersetzt. Ein Fall aus dem Jahre 1906 in Kentucky verdeutlicht die Praxis: In Mayfield wurde ein Mann nach nur einstündiger Verhandlung gehängt. Eine Lokalzeitung, das 'Louisville Courier-Journal', schrieb damals, dass trotzdem der Prozess eilig verlaufen wäre, schliesslich "ein Neger eine Weisse vergewaltigt hätte" und "letztendlich kein anderer Ausgang hätte erreicht werden können; egal, wie lange der Prozess auch gedauert hätte". Zwischen der Kolonialzeit und 1990 wurden ca. 18.000 Menschen in den USA hingerichtet, in dieser Gesamtzahl sind nur 30 Fälle enthalten, in denen ein Weisser einen Schwarzen getötet hatte. In den meisten dieser Fälle war der soziale Status des schwarzen Opfers höher, als der des weissen Täters gewesen. In 10 Fällen war das Mordopfer ein Sklave gewesen und das Verbrechen als Eigentumsdelikt gegen den weissen Sklavenhalter gewertet worden, anstatt als Gewalttat gegen das Afro-amerikanische Opfer.
Zahlreiche Studien haben empirische Beweise dafür erbracht, dass noch heute, nach drei Jahrhunderten rassistischer Diskriminierung, eine herabsetzende Behandlung von Straftätern aufgrund ihrer ethnischen Herkunft im U.S.-amerikanischen Justizsystem vorherrscht. 48 % der Todestraktinsassen heute sind farbig, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur ca. 12 % ausmacht Eine amnesty international -Studie [siehe Quellenangaben am Seitenende: * 1] vom Mai 1999, mit Stand vom 1. Januar 1999, zählte insgesamt 3.549 Todestraktinsassen; über 50 % von ihnen waren Farbige. Von 500 hingerichteten Häftlingen zwischen 1977 (Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA 1976) bis Ende 1998 waren 81,8 % wegen Mordes an Weissen zum Tode verurteilt worden, obwohl die Anzahl der farbigen und weissen Mordopfer in den USA fast gleich hoch ist.
Die folgenden Statistiken zeigen die Verteilung von Todestraktinsassen und Hingerichteten nach ethnischer / rassischer Zugehörigkeit aufgeschlüsselt. Das erschreckende Bild, das sich hier ergibt, verdeutlicht einmal mehr , dass die Anwendung der Todesstrafe, gleich durch welche Regelungen und Gesetze sie 'abgedichtet' werden soll, Raum für Diskriminierung und Ungleichbehandlung durch Vorurteile schafft, die kein Rechtssystem der Welt eliminieren kann.
(Aktualisiert seit der letzten Hinrichtung in Oklahoma am 29. Januar 2002)
[ Source /Quelle: * 2 ]
DIE SITUATION HEUTE: Die Todesstrafe ist in den USA nicht zwingend für alle Verbrechen vorgeschrieben oder kann für eine engere Kategorie von Vergehen angewandt werden. Diese selektive, enge Auswahl ihrer Anwendung hat dazu geführt, dass Todesurteile vergleichsweise selten sind (ca. 2 % aller Angeklagten werden dazu verurteilt). In den meisten Jurisdiktionen, die die Todesstrafe beibehalten, bleibt die Entscheidung, ob die Todesstrafe für ein Verbrechen gefordert wird oder nicht, den lokalen Staatsanwälten überlassen, welche zumeist durch offizielle Wahlen ernannt werden. Im U.S.-Rechtssystem sind die Verantwortlichen, die die Anklagevorbereitung durchführen, nicht rechenschaftspflichtig für ihre Entscheidungen, außer der Öffentlichkeit gegenüber, wenn es um ihre Wiederwahl geht. Bis auf einige bemerkenswerte Ausnahmen, fordern U.S.-Staatsanwälte eher selten die Todesstrafe für geeignete Fälle, aus sehr unterschiedlichen Gründen. Aus dieser individualisierten und weitgehend unkontrollierten (Anklage-) vorbereitenden "In Augenscheinnahme" der Fälle ergeben sich geografische Variationen in der Instrumentalisierung der Todesstrafe. Die Wahrscheinlichkeit, für gleich geartete Vergehen einem Todesurteil entgegen zu sehen, schwankt: angrenzende Gemeinden mit vergleichbaren Verbrechensraten können dramatische Unterschiede in der Rate der verhängten Todesurteile aufweisen, je nach Absichten des lokalen Anklagevertreters. Diese ungezügelte Entscheidungsgewalt innerhalb der Anfangsphasen einer Anklage wegen eines Kapitalverbrechens ist eine offensichtliche Quelle für rassistische Diskriminierung. Obwohl sicher nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Anklagevertreter in den zur Diskussion stehenden Fällen sämtlich rassistisch sind und einige Ankläger sich bemühen, hier neutral zu agieren, ist das allgemeine Fehlen von objektiven Standards für die Anklageführung im Zusammenhang mit der Annahme, dass die Anklagevertreter jederzeit über rassistisch unterschiedliche Einstellungen, (die U.S.-Bevölkerung betreffend), erhaben sind, schlichtweg unglaubwürdig. Es gibt ausführlich dokumentierte Beispiele, in denen die Anklagevertretung missbräuchlich und offen zu reiner Bigotterie verkommen ist. Ein weiteres Problem stellt hier sicherlich das Geschworenengericht dar, welches ein Meilenstein des Anglo-Amerikanischen Rechtssystems ist. Um sicher zu stellen, dass in den Prozesse nur faire und unparteiische Geschworene vertreten sind, werden die Kandidaten in einem Ausweahlverfahren befragt, (das sogenannte "voir dire") und Personen, die für oder gegen den Angeklagten voreingenommen sind, werden im Zuge dieser Phase ausgesondert. Als weitere Maßnahme, die Integrität des Prozesses zu schützen, beratschlagen die Geschworenen auch hinter verschlossenen Türen. Ihre Diskussionen werden nicht als Teil der Gerichtsschreibung im verhandelten Fall fest gehalten. Eine neuere Untersuchung, Capital Jury Project, (noch laufend) hat in der Vorauswertung von Befragungen seit 1990 (Stand: 1999; [ * 3 ] ), an denen über 1000 Geschworene, die an Todesstrafenprozessen in 14 U.S.-Bundesstaaten teilgenommen hatten, ergeben dass: - einige Geschworene im Bezug auf ihre rassistische Einstellung einfach gelogen hatten - der oberste Gerichtshof der USA zugeben musste, dass Rassismus eine Rolle in der Geschworenenauswahl spielen kann. 1986 hatte das (o.g.) Gericht verfügt, dass potentielle Geschworene über ihre Einstellung zu Rassismus befragt werden dürfen, weil "die Vielfalt der Freiheiten, nach eigenem Gutdünken zu handeln.. für eine Jury in einer Anhörung zu einem Kapitalverbrechen eine einzigartige Möglichkeit zur Ausführung rassistischer Voreingenommenheit bietet"
Einige Auszüge aus den Interviews mit Geschworenen, die im Zuge des Projekts, unter Garantie der Wahrung der Anonymität der Befragten, abgehalten wurden:
"Er (der Beschuldigte) war ein grosser Mann, der wie ein Krimineller aussah...Er war gross und schwarz und irgendwie ekelhaft. Also, ich denke, als ich ihn sah, passte das." "Ich wusste nicht, wer sie (die Opfer) waren aber ich war beeindruckt von dem Verfahren, in dem zwei unterschiedliche Lebensstile aufgezeigt wurden. Die schwarze Gemeinschaft war vollkommen anders als die Art, in der ich gross gezogen wurde und wie wir lebten. Der Wert des Lebens --- er ist völlig anders." "...als ich von dem Verbrechen erfuhr dachte ich: Na gut, sie löschen sich wieder mal gegenseitig aus. Wissen Sie, wenn es Weisse gewesen wären, hätte ich eine andere Einstellung dazu gehabt. Es tut mir leid, dass ich so empfinde." "Nur ein typischer Nigger. Tut mir leid, aber so denke ich darüber."
Sicherlich ist dieser Report nicht als allgemeingültig zu bewerten, er zeigt aber eklatante Mängel im U.S.-Amerikanischen Justizsystem auf, was die vermeintliche, verfassungsmässig garantierte Gleichbehandlung aller Menschen in den USA angeht.
Das Problem rassistischer Tendenzen in der amerikanischen Todesstrafenmaschinerie ist offensichtlich. Die ungleiche Behandlung und Verurteilung von Straftätern in den U.S. Gerichten ist diskriminieren und unfair gegen Minderheiten.
Die Rasse, Herkunft und Hautfarbe spielt neben anderen, Personen wegen ihres Glaubens, ihrer Sexualität oder aufgrund geistiger Behinderungen diskriminierenden Praktiken in Prozessen wegen Gewaltverbrechen eine entscheidende und oft tödliche Rolle.
"Wenn es darum geht, rassische Themen in das heutige Justizsystem einzubringen, haben weisse Amerikaner oft eine ganz eigene Realität, während Afro-Amerikaner eine andere sehen." (Richterin Leah Sears, Mitglied des Georgie Supreme Court)
Cartoon, ohne Kommentar:
Quellenangaben: * 1 : amnesty international: "Killing with prejudice. Race and the death penalty, 1999) * 2 : Quellen für Grafiken: the Death Penalty Information Center (USA) * 3 : amnesty international: "Killing with prejudice. Race and the death penalty, 1999) | ||||||||||||||||||||||
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