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TODESSTRAFE  IN DEN USA

 

Die Todesstrafe ist heutzutage noch in vielen Ländern der Erde verbreitet, gleichermaßen in Diktaturen und demokratisch regierten Staaten. Länder wie der Iran, der Irak, Saudi Arabien, China und die Philippinen wenden die Todesstrafe noch heute an. Aber auch in Demokratien wie beispielsweise den USA ist die Todesstrafe noch immer ein legales Rechtsmittel.

Die Todesstrafe ist aber immer auch ein Instrument politischer Repression!

Die von den Vereinten Nationen angenommenen Vereinbarungen zu den internationalen Menschenrechtsabkommen verbieten alle Arten von grausamer, inhumaner, oder erniedrigender Behandlung von Menschen.

Das U.S. amerikanische Recht garantiert faire Gerichtsverfahren und verbietet, dass Menschen grausamen und ungewöhnlichen Strafen ausgesetzt werden. Doch die Realität sieht anders aus.

Misshandlungen von Gefangenen sind in amerikanischen Gefängnissen ebenso an der Tagesordnung wie sexuelle Übergriffe auf weibliche Inhaftierte und Vergewaltigungen durch Mitinsassen und das Wachpersonal. Zwangsmaßnahmen und mangelhafte Gesundheitsfürsorge gehören in amerikanischen Gefängnissen zum Alltag.

Von den derzeit in den USA inhaftierten Menschen, (ca. 1,7 Mio.), sind über 60% ethnischen oder rassischen Minderheiten angehörig, weit über 50% sind schwarzer Hautfarbe. Seit 1980 hat sich die Anzahl weiblicher Inhaftierter verdreifacht. ( Man kann diese Zahl  im wesentlichen auf die prozentuale Verteilung von Todeskandidaten anwenden, von denen Frauen an die 2% ausmachen). Ob ein Mensch in den USA zum Tode verurteilt wird, hängt nicht von der Art und Schwere seines Verbrechens ab, sondern vielmehr von der Qualität seiner juristischen Verteidigung. Für finanziell schlecht gestellte Angeklagte, von denen die genannten Gruppen einen Großteil ausmachen, ist deshalb das Todesurteil in vielen Fällen faktisch vorprogrammiert. Wer sich keinen kompetenten Anwalt leisten kann, ist meist verloren.

Die Anwendung der Todesstrafe in den USA trägt seit jeher rassistische Züge. Die Exekutive ist nach wie vor überwiegend mit weißen (Männern) besetzt.

Doch fundamentale Rechte stehen jedem Menschen, unabhängig von seiner Person oder seinem Handeln, zu. Insbesondere das Recht auf Leben.

 

Hier einige Zahlen und Infos in Kurzform

In den USA sitzen derzeit ca. 3700 zum Tode Verurteilte ein.

 

Seit 1977 wurden in den USA über 700 Todestraktinsassen hingerichtet.

 

1989 urteilte der Oberste Gerichtshof der USA, dass die Hinrichtung von geistig Zurückgebliebenen nicht verfassungswidrig ist. Mehr als 30 Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen sind seitdem exekutiert worden.

 

Auch die Hinrichtung von jugendlichen Straftätern ist in den USA nicht verfassungswidrig.

 

Von den derzeit in den Vereinigten Staaten einsitzenden Todeskandidaten sind ca. 70 „Ausländer".

Die USA fühlen sich hier nicht an internationale Menschenrechtsabkommen oder Verträge gebunden. Sie haben sich den Konventionen des internationalen Gerichtshofes in Den Haag nur im Prinzip unterworfen, in einer Zusatzklausel aber haben sie sich das Recht vorbehalten, in Einzelfällen von diesem Prinzip abzuweichen. Das bedeutet, dass sich bundesstaatliche Behörden innerhalb der USA nicht zwingend an Washingtoner Beschlüsse zu halten haben, sofern sie gewisse Regelungen und Befugnisse seitens ihrer Staatsanwälte oder Gouverneure rechtlich festgelegt haben. Damit verbleibt die Vollstreckung von Todesurteilen in Händen der einzelstaatlich organisierten 'Exekutive', und kann selbst durch Eingaben Oberster U.S. – Behörden nicht verhindert werden.

Es kommt immer wieder zu Fehlurteilen, gegen die kein Rechtssystem immun ist. Wie viele zu Unrecht zum Tode Verurteilte in den USA hingerichtet wurden, ist nicht zu belegen, es sind jedoch seit 1973 93 Menschen aus den Todestrakten entlassen worden, die für Verbrechen sterben sollten, die sie nachweislich nicht begangen hatten.

 

Am 5. Februar 1999 wurde Anthony Porter im Staat Illinois nach über 16jähriger Haft auf Kaution entlassen. Er war wegen Mordes an einem jungen Paar im August 1982 zum Tode verurteilt worden. Im Februar 1999 wurde anhand neuer Beweise festgestellt, dass er unschuldig war. Einige Studenten der Northwestern University hatten, zusammen mit ihrem Professor und einem Privatdetektiv, den Fall untersucht und entlastende Beweise aufgestöbert. Das Recht im Staate Illinois verlangt, dass Insassen des Todestraktes ihre Bestrafung verstehen müssen, bevor sie hingerichtet werden. Im Jahre 1998 wurde bei Anthony Porter ein IQ von 51 festgestellt. Er war damit der am stärksten geistig zurückgebliebene Gefangene seit der Wiederaufnahme der Todesstrafe im Jahre 1977.

Allein die Gefahr, dass solche, zu unrecht Verurteilten 'versehentlich' hingerichtet werden, ist für viele ein ausreichendes Argument, gegen die Todesstrafe zu plädieren.

Bei alldem sollte man sich vor Augen halten, dass deren Beibehaltung oder sogar (in einigen Staaten in „jüngerer Zeit " vorgenommene)  Wiedereinführung in einigen Staaten der USA zum großen Teil auf den Wahlentscheidungen der Bevölkerung basieren, also nach amerikanischem Rechtsempfinden durchaus in das Gebilde einer 'modernen Demokratie' passen.

Umfragen zufolge befürworten 66 % der U.S. – Bevölkerung die Todesstrafe! (ECADP Info 2000)

In vielen südlichen, bekanntermaßen konservativeren Staaten, aber auch z.B. in Kalifornien, das als sehr frei und fortschrittlich gilt, haben Gouverneurskandidaten, die sich für eine Abschaffung der Todesstrafe einsetzen, keine Chance ins Amt gewählt zu werden. Solche, die sich vehement für die Beibehaltung aussprechen, gewinnen zunehmend an Wählerstimmen und Unterstützung in der Bevölkerung. Worauf ist dies zurückzuführen?

Statistiken und Langzeituntersuchungen in den USA belegen eindeutig, dass durch die Anwendung der Todesstrafe die Zahl der Gewaltverbrechen nicht zurückgegangen ist. Die Hoffnung, dass „potentielle Mörder und Gewaltverbrecher" dadurch abgeschreckt werden, ist also irrig.

Dennoch sind die meisten Amerikaner der Meinung, dass die Todesstrafe als Abschreckung ein adäquates Mittel zur Prävention von Gewaltverbrechen darstellt.

Ein zweites Argument vieler amerikanischer Bürger, Staatsanwälte, Juristen und Politiker ist, dass jemand, der getötet hat, sein eigenes Recht auf Leben damit verwirkt habe. Die Öffentlichkeit nimmt hier mit Hilfe der Behörden eine Rache, die Privatpersonen wie den Angehörigen von Mordopfern rechtlich untersagt ist. Dabei ist zu bedenken, dass die Todesstrafe wurde in den 20er Jahren in Amerika eingeführt wurde, um die besonders im Süden verbreitete Lynchjustiz unter Kontrolle zu bekommen.

Solcher Argumentationen gibt es diverse, auch viele gläubige Christen in der amerikanischen Bevölkerung verstehen die Todesstrafe als 'biblisches Auge um Auge, Zahn um Zahn' – Prinzip. Besonders die Angehörigen von Mordopfern fordern oft das Todesurteil für die Täter, obgleich sie wiederum Mitleid mit deren Familien haben.

Die Todesstrafe rächt nicht die Opfer, sie schafft neue Opfer!

Während der gesamten Zeit der Inhaftierung im Todestrakt, sind die Insassen der physischen und psychischen Gewalt und der Willkür ihrer Bewacher wehrlos ausgeliefert, erfahren kaum medizinische und gar psychologische Betreuung, und sind zum Teil schweren Repressalien durch das Gefängnispersonal ausgesetzt.

Insbesondere Frauen, die in den Vereinigten Staaten im Gefängnis sitzen, in der Mehrzahl sozial schlecht gestellt und ohne Lobby sind, haben innerhalb der US – Justiz mit den schlimmsten Demütigungen zu rechnen. In letzter Zeit bemüht sich die U.S.- amerikanische Justiz, eine Gleichstellung der Geschlechter auch bei der Anwendung der Todesstrafe zu praktizieren. Während früher zum Tode verurteilte Frauen nur 'ungern' hingerichtet wurden, ist man in jüngster Zeit dazu übergegangen, hier eine besondere Härte zu demonstrieren.

Auch die geografischen Gegebenheiten spielen eine Rolle, nicht umsonst sind die südlichen Staaten Amerikas als „death belt" (Todesgürtel) bekannt. In den frühen 90er Jahren führten Louisiana, Georgia, Texas und Florida zwei Drittel aller U.S.-Hinrichtungen aus.

Im Fall von Wanda Jean Allen, die im Januar 2001 in Oklahoma hingerichtet wurde und im Fall von Stanley D. Lingar, der im Februar 2001 in Missouri hingerichtet wurde, kamen ernste Vermutungen auf, dass die Verurteilung mit der Homosexualität der beiden in engem Zusammenhang stand.

Herkunft, Geschlecht, Armut, sexuelle Orientierung und Hautfarbe sind, zusammenfassend gesehen, nicht unerhebliche Kriterien, die eine Verurteilung zum Tode in den USA forcieren.

 

Das "The Religious Organizing Ageinst The Death Penalty Project", ins Leben gerufen von Sister Helen Prejean, der Autorin des verfilmten Bestsellers Dead Man Walking hat im Jahr 2000 ca. 3 Millionen Unterschriften von U.S.-Bürgern gesammelt, die für ein generelles Moratorium zur Todesstrafe stimmen. (http://www.moratorium2000.org/)

Von  1967  bis  1977  hatte es  in den USA schon einmal ein Hinrichtungsmoratorium gegeben, ab 1967  waren, in Erwartung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, keine Todesurteile mehr vollstreckt worden.  Im Jahre  1972  hatte der Oberste Gerichtshof der USA das Todesstrafrecht in 40 Bundesstaaten außer Kraft gesetzt (Urteil Furman vs. Georgia).   

1976  wurde in der Entscheidung des Obersten US in zwei Fällen in Texas und Georgia (Gregg vs. Georgia) das Todesstrafrecht in diesen Staaten als verfassungskonform erklärt,  1977  endete das 10 jährige Hinrichtungsmoratorium mit der Erschießung des Freiwilligen Gary Gilmore in Utah.

Für ein neues Moratorium  sprechen sich auch heute wieder viele U.S.-Bürger aus.   Die Unterstützung der Todesstrafe ist in den letzten 2 Jahren von über 75 auf 66 % gesunken, wenn lebenslängliche Haft  unter Sicherheits- verwahrung als Alternative angeboten wurde.

 

Nähere Informationen zum Thema Geschichte der Todesstrafe, Todesstrafe in den USA, Frauen und Todesstrafe sowie aktuelle Aktionen finden Sie unter:

http://www.todesstrafe-usa.de/dp_d.htm

 

Webmaster@abolitionnow.de  Januar 2001

 

EXECUTION   IS   NOT   THE  SOLUTION   ! ! !